Neuropsychologische Praxis Ulm – Dr. Stefan Hart, Diplom-Psychologe Neuropsychologische
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Neuropsychologische Praxis Dr. Stefan Hart
Neuropsychologische
Therapie, Begutachtung

Dr. rer. soc. Stefan Hart,
Dipl.-Psychologe,
Psychologischer Psychotherapeut,
Klinischer Neuropsychologe
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Dr. Stefan Hart
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Voraussetzungen
Therapie
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Wer kann die neuropsychologische Therapie in Anspruch nehmen?


Voraussetzung ist, dass ein Facharzt, z.B. ein Facharzt für Neurologie oder Psychiatrie, eine erworbene

Hirnschädigung oder eine Hirnerkrankung feststellt. Das können etwa Schlaganfälle, Hirnblutungen,

Schädel-Hirn-Traumen nach Unfall, Gehirnentzündung, MS, Gehirntumor und vieles mehr sein.

Das Erkrankungsereignis bzw. der letzte Schub darf allerdings nicht länger als 5 Jahre her sein.


In einem zweiten Schritt muss ein Neuropsychologe durch Untersuchungen feststellen, ob Einschränkungen

der mentalen Leistungsfähigkeit vorliegen, also z.B. Konzentrationsstörungen oder Gedächtnisstörungen.

Dies kann hier in der Praxis durchgeführt werden. Wenn Einschränkungen vorliegen, kann eine

neuropsychologische Therapie eingeleitet werden.




Was kann ich als Patient tun, um den Therapiebeginn zu beschleunigen?


Besorgen Sie sich Kopien von Berichten aus Akutkliniken, aus Reha-Kliniken oder von niedergelassenen

Fachärzten. Günstig ist es, wenn darin Diagnosen aufgeführt sind, aus denen hervorgeht, dass eine erworbene

Hirnschädigung oder eine Hirnerkrankung vorliegt.

Falls Sie privat versichert sind sollten Sie sich erkundigen, ob ihre private Versicherung die Kosten für eine

neuropsychologische Therapie übernimmt.